Impressum / AGB

BFH Zillmer GmbH

Rudolf-Diesel-Straße 3 | 17268 Templin

 

Tel. +49 3987 36 37 0  | Fax +49 3987 36 37 25 | info@brandschutzhandel.de

 

Geschäftsführer

Denny Zillmer | denny.zillmer@brandschutzhandel.de

 

Handelsregisternummer

HRB 12627

Amtsgericht Neuruppin

 

Bankverbindung

Sparkasse Uckermark

IBAN DE52 1705 6060 0101 0244 52

 

Bildnachweis

123RF – Jens Molin, nikkytok, antos777, Valeriy Lebedev, auremar, Andriy Popov, choneschones, rioblanco, mscates, Fotolia – Björn Wylezich, BFH GmbH, Adobe Stock – drubig-photo, Rudie

 

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Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

 

Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

 

Urheberrecht

Wir bemühen uns die Urheberrechte der verwendeten Elemente, wie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Texte etc. zu beachten. Alle genannten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen Eigentümer. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen oder Teilen von Elementen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Eigentümer nicht gestattet. Sollten Sie auf unseren Internetseiten Elemente finden, die Ihre Urheber- oder Eigentumsrechte verletzen, so bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis, um diese Elemente zu entfernen.

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

BFH Zillmer GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für die künftigen Verträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmalausdrücklich vereinbart werden. Mit Abschluss des Vertrages gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote, Preise, Zahlungsverzug, Abrechnung

Angebote der BFH Zillmer GmbHsind stets freibleibend, sofern sie im Angebot nicht als verbindlich bezeichnet sind. Verpackung, Ver-sandspesen, Transportversicherung, anfallende Zollgebühren und gesetzliche Mehrwertsteuer werden, soweit im Angebot nicht anders bestimmt, gesondert berechnet. Auslandslieferungen sind nur nach Vorkasse möglich. Im Falle des Zahlungsverzuges betragen die Ver-zugszinsen 12% p.A. der Restforderung. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen der BFH Zillmer GmbH nur durch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigt.

3. Haftung, Selbstbelieferungsvorbehalt, Lieferfristen

Die BFH Zillmer GmbHhaftet nicht für Verzögerungen auf dem Postweg und Transport, für unvorhersehbare Betriebsstörungen, die nicht ihrem Organisationsbereich zuzurechnen sind, sowie für sonstige Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat. Sofern die BFH Zillmer GmbH  durch solche Ereignisse Liefertermine nicht einhalten kann, hat der Vertragspartner ihr einen angemessenen Aufschub, der auf maximal drei Monate begrenzt ist, zu gewähren. Nach Ablauf dieser Zeit sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Sollte die BFH Zillmer GmbH durch von ihr unverschuldete Umstände von ihren Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl sie rechtzeitig ein ausreichendes De-ckungsgeschäft abgeschlossen hat, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.

4. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der BFH Zillmer GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verlet-zung einer für die Vertragserfüllung wesentlichen Pflicht verursacht ist. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung oder vertraglicher Zusicherung verjähren nach sechs Monaten.

5. Lieferung, Versand, Annahmeverzug

Die BFH Zillmer GmbH ist berechtigt, auch Teilleistungen zu erbringen, sofern die für den Kunden selbständig verwertbar sind. Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Ware im Verzug und nimmt er auch nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist diese nicht an, so kann die BFH Zillmer GmbH als Ersatz für die Aufwendungen 100,00 €  verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Mehraufwendun-gen überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden sind. Im Übrigen bleibt der BFH Zillmer GmbH die Geltend-machung höherer, nachgewiesener Mehraufwendungen sowie eines höheren Annahmeverzugsschadens vorbehalten. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportschäden sind vom Besteller sofort bei der BFH Zillmer GmbH anzuzeigen.

6. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht

Von BFH Zillmer GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BFH Zillmer GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich und jeden Standortwechsel sowie Eingriff Dritter, insbesondere Pfändungen, unver-züglich der Brandschutzfachhandel und Metallprodukte GmbH mitzuteilen. Die Abtretung von Forderungen gegen die BFH Zillmer GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung derselbigen.

7. Gewährleistung

An Gewährleistung kann der Kunde zunächst zur Nachbesserung verlangen. Die BFH Zillmer GmbH kann, statt nachzubessern, auch Ersatzsachen liefern. Wenn die BFH Zillmer GmbH die Nachbesserung oder Nachlieferung verweigert bzw. wenn diese fehlschlagen, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, ersteres bei Werkleistung nur, wenn die erbrachte Leistung wegen des Fehlschlagens per Nachbesserung für den Kunden ohne jedes Interesse ist. Gewährleistungsansprüche verjähren nach maximal sechs Monaten ab Erbringung der Leistung. Die Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe schriftlich rügt.

8. Sonstiges

Auf alle Rechtsbeziehungen zu der BFH Zillmer GmbH findet ausschließlich das bundesdeutsche Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Templin. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand Prenzlau vereinbart. Änderungen des Vertrages und mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-form. Unwirksame Klauseln bewirken nicht die Unwirksamkeit des Vertrages. Sie sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommen. Die den Kunden betreffenden Daten werden innerhalb der Zulässigkeitsvorschriften des Bundesdatenschutzes verarbeitet.

9. Weitere Regelungen für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen

Für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, gelten zusätzlich noch nachfolgende Bestimmungen:

9.1. Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes be-stimmt die BFH Zillmer GmbH, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrecht des Auftraggebers besteht nicht, jedoch wird die BFH Zillmer GmbH stets bemüht sein, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.

9.2. Die BFH Zillmer GmbH darf vertragliche Pflichten durch Dritte erfüllen lassen. Die BFH Zillmer GmbH steht für die Leistungen sowie für ihr eigenes Verhalten ein.

9.3. Machen Änderungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erforderlich, werden diese zu den jeweils bei der BFH Zill-mer GmbH  üblichen Preisen gesondert in Rechnung gestellt.

9.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich der BFH Zillmer GmbH kostenlos jede erforderliche Unterstützung zur Durchführung des Vertra-ges zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der Auftraggeber sorgt auf Wunsch der BFH Zillmer GmbH für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt ihr ohne besondere Aufforde-rung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten.

9.5. Der Auftraggeber kann einen Dienst- und / oder Werkvertrag zur Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus einem wichtigen Grund kündigen. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die BFH Zillmer GmbH Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, so kann die BFH Zillmer GmbH über die zuvor erwähnte Vergütung hinaus 20% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgeltes ohne Nachweis als Entschädigung fordern.

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